Behandlungskosten
Wichtiger Hinweis zu den Behandlungskosten der Hyperthermie
Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlung mit der loko-regionalen Hyperthermie ist keine Kassenleistung und somit werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Private Krankenversicherung
Meine Erfahrung zeigt, dass die privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten in Einzelfallentscheidung bezuschussen oder gar komplett übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Hyperthermiebehandlung durch einen Arzt erfolgt und damit nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen sie mich gerne an.